Beurteilungspegel

Der Beurteilungspegel ist eine in Dezibel gemessene Kenngröße, die die Geräuschbelastung über einen definierten Bezugszeitraum zusammenfasst. Er wird in dB(A) angegeben, unter Berücksichtigung des menschlichen Hörempfindens (A-Bewertung), und durch energieäquivalente Mittelung aller während des Zeitraums auftretenden Schallereignisse gebildet. Zuschläge für Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit oder zeitliche Struktur können das Ergebnis verändern. Der Beurteilungspegel wird im Arbeitsschutz, in der Bauakustik und im Immissionsschutz gleichermaßen verwendet.

Die technischen Grundlagen stehen in DIN 45645-2 (Beurteilungspegel am Arbeitsplatz), in der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 3 (Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz), der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Im Bürokontext sind vor allem die ASR A3.7 (Lärm) und VDI 2569 (Schallschutz im Büro) maßgeblich. Die Richtwerte für überwiegend geistige Tätigkeiten liegen bei 55 dB(A), für einfache Bürotätigkeiten bei 70 dB(A).

Beurteilungspegel-Grenzwerte nach Tätigkeit Pyramidendarstellung der maximalen Beurteilungspegel nach deutschem Arbeitsschutzrecht: 55 dB(A) für geistige Arbeit, 70 dB(A) für einfache Bürotätigkeit, 80 dB(A) als Auslösewert Gehörschutz, 85 dB(A) als oberer Auslösewert. Beurteilungspegel: Grenzwerte Richtwerte nach Tätigkeit und Arbeitsschutzrecht 55 dB(A) 70 dB(A) 80 dB(A) 85 dB(A) Geistige Arbeit (ASR A3.7) Einfache Bürotätigkeit Unterer Auslösewert Oberer Auslösewert Obere Werte = Gehörschutzpflicht nach LärmVibrationsArbSchV Untere Werte = Konzentrations- und Kommunikationsschutz im Büro Quelle: LärmVibrationsArbSchV §6, ASR A3.7, VDI 2058-3
Grenzwerte des Beurteilungspegels im deutschen Arbeitsschutz, von oben (schutzwürdig) nach unten (gefährdend).

Berechnung und Einflussgrößen:

Der Beurteilungspegel LAr,T wird aus dem energieäquivalenten Dauerschalldruckpegel LAeq der Beurteilungsperiode gebildet und um Zuschläge ergänzt. Formal gilt im einfachsten Fall LAr,T = LAeq + Zuschläge. Die wichtigsten Zuschläge sind:

  • Impulshaltigkeit: bei schlagartigen Geräuschen (Stempelmaschine, Knallen) 3 bis 6 dB Zuschlag.
  • Tonhaltigkeit: bei herausragenden Einzeltönen (Lüfter, Pfeifgeräusche) 3 bis 6 dB.
  • Informationshaltigkeit: bei verstehbarer Sprache im Büro (Nachbargespräche, Telefonate) bis zu 6 dB Zuschlag gemäß DIN EN ISO 22955.
  • Zeitliche Struktur: bei häufig wechselnden Pegeln abgestimmte Beurteilungszeiträume.

Die A-Bewertung (dB(A)) gleicht den Frequenzgang des menschlichen Ohres nach. Tiefe Frequenzen unter 500 Hz und Frequenzen über 6 kHz gehen geringer in den Wert ein als mittlere Frequenzen zwischen 1 und 4 kHz. Ohne A-Bewertung würde ein Lüftergeräusch bei 50 Hz deutlich lauter erscheinen als es gefühlt ist.

Grenzwerte im Arbeitsschutz:

Die Grenzwerte unterscheiden sich stark nach Tätigkeit:

  • 55 dB(A): maximaler Wert für überwiegend geistige Tätigkeiten (Konzeption, Entwicklung, Planung).
  • 70 dB(A): zulässig bei einfachen oder mechanisierten Bürotätigkeiten und der Überwachung komplizierter Maschinen.
  • 80 dB(A): unterer Auslösewert der LärmVibrationsArbSchV. Arbeitgeber muss Gehörschutz anbieten, Unterweisung durchführen, Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge anbieten.
  • 85 dB(A): oberer Auslösewert. Gehörschutz ist verpflichtend zu tragen, Pflichtvorsorge nach ArbMedVV, Kennzeichnung des Lärmbereichs.

Lärm im Büro gezielt reduzieren:

Im Büroumfeld wird der Beurteilungspegel selten durch Maschinenlärm übertroffen. Der eigentliche Feind ist Sprache. Informationshaltige Geräusche, etwa Telefonate oder Gespräche am Nebenschreibtisch, senken die Konzentrationsleistung nachweislich um 15 bis 20 Prozent, selbst wenn der Absolutpegel moderat bleibt. Fünf konkrete Stellschrauben senken den Beurteilungspegel und die gefühlte Lärmbelastung wirksam.

Fünf Stellschrauben zur Senkung des Beurteilungspegels im Büro Checklisten-Box mit fünf Maßnahmen: Raumakustik, Zonierung, Akustikmöbel, Technik und Verhalten. Lärmreduktion im Büro 5 Hebel für einen niedrigeren Beurteilungspegel Raumakustik (Nachhallzeit)Decken, Böden, Wände: Absorberflächen nach DIN 18041 ZonierungRuhe- und Kommunikationszonen räumlich trennen AkustikmöbelPhonebooths, Akustikwände, gepolsterte Trennelemente Geräuscharme TechnikDrucker, Lüftung, PCs nach Schallleistungspegel auswählen VerhaltensregelnMeetingräume für Calls, leise Kommunikationsregeln Jeder Hebel bringt 2-5 dB. Die Summe entscheidet über Konzentration und Gesundheit.
Fünf konkrete Hebel zur Reduktion des Beurteilungspegels im Büro.

Praxisbezug KMU:

In kleineren Büros wird der Beurteilungspegel selten gezielt gemessen. Dabei reicht ein einfaches Schallpegelmessgerät der Klasse 2 oder eine kalibrierte Smartphone-App, um eine Orientierung zu bekommen. Wer die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG sauber macht, muss Lärm mit aufnehmen. Typische Schwachpunkte im Mittelstand: offene Grundrisse ohne Schallabsorption, harte Böden und Decken, Hochleistungsdrucker am Arbeitsplatz, sowie Meetingräume ohne akustische Abtrennung. Eine Orientierungsmessung an drei repräsentativen Tagen bringt meist aussagekräftige Werte.

Relevanz im Arbeitsalltag:

Der Beurteilungspegel wirkt sich direkt auf Produktivität, Fehlerquoten und Krankenstand aus. Studien des Fraunhofer IBP zeigen, dass Konzentrationsaufgaben in Büros mit Beurteilungspegeln über 55 dB(A) bis zu 10 Prozent länger dauern. Lärmreduktion beginnt selten beim Bauen, sondern bei der Möblierung: Akustikdecken, schallabsorbierende Stellwände, Teppichboden im Schreibtischbereich und Phonebooths für Telefonate machen oft mehr Unterschied als jede bauliche Maßnahme. In Kombination mit einer durchdachten Büroplanung, die Raumzonen und Kommunikationsbedarf sauber trennt, lassen sich 5 bis 10 dB(A) einsparen, ohne dass der Gebäudebestand angefasst werden muss.

Synonyme:

  • LAr,T
  • Beurteilungsschalldruckpegel
  • A-bewerteter Beurteilungspegel
  • Lärmbeurteilungspegel

Abgrenzung zu:

  • Schalldruckpegel (LpA): Momentanwert am Messpunkt, ohne Mittelung über Zeit. Grundlage für den Beurteilungspegel.
  • Schallleistungspegel (LWA): Quellkenngröße eines Geräts, unabhängig von Raum und Entfernung. Der Beurteilungspegel ist immissionsseitig.
  • Dauerschallpegel (LAeq): energieäquivalenter Mittelwert ohne Zuschläge. Der Beurteilungspegel ergänzt den LAeq um Zuschläge für Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit.
  • Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak): höchster Momentanwert, relevant bei impulsartigem Lärm. Eigene Grenzwerte nach LärmVibrationsArbSchV.

Siehe auch:

Literaturhinweise:

  • DIN 45645-2: Ermittlung von Beurteilungspegeln am Arbeitsplatz.
  • VDI 2058 Blatt 3: Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten.
  • LärmVibrationsArbSchV: Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen, BGBl. I.
  • ASR A3.7: Technische Regel für Arbeitsstätten zum Lärmschutz, BAuA.
  • DIN EN ISO 22955: Akustische Qualität von offenen Büroräumen.
  • VDI 2569: Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro.

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