Sicherheitsbeauftragter
Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) ist eine ehrenamtlich tätige Person, die im Unternehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Arbeitgeber bei Aufgaben der Unfallverhütung unterstützt. Die Bestellung ist nach Paragraph 22 SGB VII verpflichtend, sobald regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte in einem Betrieb tätig sind. Sicherheitsbeauftragte sind keine Vorgesetzten und haben keine Weisungsbefugnis, sondern wirken durch Beobachtung, Hinweise und Beratung im Arbeitsalltag.
Definition und Rechtsgrundlagen
Maßgeblich sind das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), insbesondere Paragraph 22, und die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention). Sie regeln Bestellung, Aufgaben und Schutz der Sicherheitsbeauftragten. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für den Arbeitsschutz, die Sicherheitsbeauftragten unterstützen ihn vor Ort und ergänzen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und den Betriebsarzt.
Anzahl und Auswahl
- Pflicht ab 20 regelmäßig Beschäftigten in einem Betrieb.
- Anzahl je nach Betrieb, Schichtsystem und Gefährdungslage festgelegt.
- Auswahl durch den Arbeitgeber, mit Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats.
- Aus den Reihen der Beschäftigten, möglichst aus der Praxis und mit Akzeptanz im Team.
- Schulung durch Berufsgenossenschaft (zwei Tage Grundausbildung), regelmäßige Auffrischung.
Stellung und Schutz
Sicherheitsbeauftragte stehen unter besonderem Schutz: Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden, erhalten Arbeitszeit für die Aufgabe und Zugang zu erforderlichen Unterlagen. Sie sind keine Vorgesetzten und tragen keine Weisungsbefugnis, sondern wirken durch Beobachtung, Vorbild und Beratung. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber, ihre Aufgabe ist Unterstützung und Sensibilisierung.
Schnittstellen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi): hauptberuflich oder beauftragt, mit umfassender Verantwortung.
- Betriebsarzt: medizinische Beratung, Mutterschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Arbeitsschutzausschuss (ASA): mindestens viermal jährlich, mit Vertretern aller Beteiligten.
- Betriebsrat: Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz.
- Berufsgenossenschaft: Schulung, Beratung, Aufsicht.
Räume und Werkzeuge
Begehungen, ASA-Sitzungen und Schulungen brauchen ungestörte Räume mit guter Akustik. Eine durchdachte Büroplanung sieht entsprechende Mehrzweckräume vor. Auf der digitalen Seite erleichtern Software für Gefährdungsbeurteilung und Schulungsdokumentation die Arbeit. IT-Dienstleistungen für den Mittelstand kümmern sich um Auswahl und sicheren Betrieb solcher Werkzeuge.
Synonyme
SiBe, Sicherheitsbeauftragte, Safety Officer, Sicherheitsbeauftragter Mitarbeiter. Im Englischen wird häufig zwischen Safety Representative (Sicherheitsbeauftragter) und Safety Officer (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterschieden.
Abgrenzung zu
- Fachkraft für Arbeitssicherheit: hauptberuflich, mit Weisungsbefugnis.
- Betriebsarzt: medizinische Beratung, abgegrenzt vom SiBe.
- Brandschutzbeauftragter: Schwerpunkt Brandschutz.
- Datenschutzbeauftragter: Datenschutz, eigene Funktion.
Siehe auch
Literaturhinweise
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), Paragraph 22.
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
- DGUV Information 211-042: Sicherheitsbeauftragte.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
