DGUV

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie wurde 2007 durch den Zusammenschluss von HVBG und BUK gegründet und bündelt heute die Interessen von rund 65 Millionen Versicherten in Deutschland. Träger sind die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der Länder sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Im Büro begegnet einem die DGUV vor allem in Form von Vorschriften, Regeln und Informationen, die festlegen, wie Arbeitsplätze, Geräte und Abläufe gestaltet sein müssen, damit sie für die Beschäftigten sicher und gesundheitsverträglich sind. Wer einen Arbeitsplatz neu einrichtet, eine Gefährdungsbeurteilung schreibt oder einen Vorfall meldet, landet zwangsläufig im Regelwerk der DGUV.

Wichtige DGUV-Schriften für das Büro Die zentralen Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV, die im Büroalltag greifen. Was im Büro zählt: Die wichtigsten DGUV-Schriften Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Pflichten Arbeitgeber, Pflichten Beschäftigter, Unterweisung, Erste Hilfe Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeit Tisch, Stuhl, Monitor, Beleuchtung, Lärm, Klima, Pausen, Sehhilfen Information 215-441 Sonnenschutz im Büro Blendung, Reflexionen, Hitzeschutz, Tageslichtnutzung Information 215-450 Softwareergonomie Bedienbarkeit, Lesbarkeit, Lernförderlichkeit, Fehlertoleranz Regel 100-001 Grundlagen Prävention Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1 Information 215-510 Beurteilung psychischer Belastung Stress, Arbeitsmenge, Führung, soziale Beziehungen Auswahl, Stand DGUV-Publikationsverzeichnis 2024
Vorschriften sind verbindlich, Regeln konkretisieren sie, Informationen geben Hilfestellung.

DGUV Vorschrift 1 als Fundament:

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für nahezu alle Branchen. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten, zur Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und zur Meldung von Arbeitsunfällen. Die Vorschrift gilt unmittelbar wie ein Gesetz, wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder und im Schadensfall den vollen Regress der Berufsgenossenschaft.

DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeit:

Die wohl bekannteste DGUV-Information im Bürokontext ist die 215-410. Sie beschreibt detailliert, wie ein moderner Büroarbeitsplatz aussehen sollte: Tischhöhen zwischen 65 und 85 Zentimetern, idealerweise höhenverstellbar zwischen 65 und 125 Zentimetern, damit auch im Stehen gearbeitet werden kann. Bürostühle müssen die DIN EN 1335 erfüllen, mindestens fünf Rollen haben, eine dynamische Sitzhaltung erlauben und Lendenwirbelstütze bieten. Konkret heißt das: ergonomische Bürostühle nach DIN EN 1335 und höhenverstellbare Schreibtische sind keine Komfortausstattung, sondern Standard. Hinzu kommen Anforderungen an Bildschirmgröße, Beleuchtung (mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz), Geräuschpegel (unter 55 dB(A)) und Raumklima.

Pflichten für Arbeitgeber:

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, dokumentiert und regelmäßig aktualisiert
  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes nach DGUV Vorschrift 2
  • Sicherheitsbeauftragte bei mehr als 20 Beschäftigten
  • Erstunterweisung neuer Mitarbeiter und mindestens jährliche Wiederholung
  • Bereitstellung Erste-Hilfe-Material, Verbandbuch, ausgebildete Ersthelfer
  • Meldung von Arbeitsunfällen mit mehr als drei Tagen Ausfall an den zuständigen Unfallversicherungsträger
  • Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge, etwa Augenuntersuchung bei Bildschirmarbeit

DGUV im Mittelstand:

Im Mittelstand wird das DGUV-Regelwerk gerne als bürokratisches Übermaß empfunden. In der Praxis sind die meisten Anforderungen mit Augenmaß umsetzbar. Die zuständige Berufsgenossenschaft bietet kostenfreie Beratung, Schulungen und Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, die nur noch an die eigenen Bedingungen angepasst werden müssen. Wer ohnehin in vernünftige Möbel, vernünftige Beleuchtung und ein ordentliches Erste-Hilfe-Konzept investiert, hat den Großteil der Anforderungen schon erfüllt. Probleme entstehen meist erst dann, wenn nach einem Unfall Dokumentation fehlt, weil dann die Berufsgenossenschaft genau hinschaut.

Aufbau der DGUV-Schriften:

  • DGUV Vorschriften: verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, gelten wie Gesetze.
  • DGUV Regeln: konkretisieren Vorschriften, beschreiben den Stand von Technik und Arbeitsmedizin.
  • DGUV Informationen: Hilfestellungen und Empfehlungen für die Praxis.
  • DGUV Grundsätze: Anforderungen an Prüfungen, Qualifikationen und Untersuchungen.

Synonyme:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • Spitzenverband der Berufsgenossenschaften
  • gesetzliche Unfallversicherung (Träger-Ebene)

Abgrenzung zu:

  • Berufsgenossenschaft (BG): einzelner Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die DGUV ist deren Spitzenverband.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): staatliches Gesetz, die DGUV-Vorschriften ergänzen und konkretisieren es.
  • Betriebliche Krankenversicherung: freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, hat mit der DGUV nichts zu tun.
  • TÜV-Prüfungen: private Sachverständigenleistungen, oft im Auftrag der Berufsgenossenschaft, aber kein Teil des DGUV-Regelwerks selbst.

Siehe auch:

Literaturhinweise:

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, Ausgabe 2014, aktualisierte Fassung.
  • DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung“, aktuelle Auflage.
  • DGUV Information 215-441 „Sonnenschutz im Büro“ und 215-450 „Softwareergonomie“, abrufbar unter publikationen.dguv.de.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in der jeweils gültigen Fassung.
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