Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften (UVV), heute offiziell als DGUV-Vorschriften bezeichnet, sind verbindliche Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Rechtsgrundlage ist § 15 SGB VII. Erlassen werden sie von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, im gewerblichen Bereich also den Berufsgenossenschaften, und sind für alle Mitgliedsbetriebe rechtlich bindend. Seit 2014 wurden die alten BGV-Bezeichnungen schrittweise durch das einheitliche DGUV-Schema ersetzt.
Verbindlichkeit und Verhältnis zur Gesetzgebung
UVV sind autonomes Recht der Berufsgenossenschaften, gleichzeitig aber rechtlich verbindlich wie Gesetze. Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei einem Verstoß sind Bußgelder bis 10.000 Euro möglich, in schweren Fällen drohen straf- und haftungsrechtliche Folgen für die Geschäftsführung.
Praxis im KMU
Kleinere Bürobetriebe scheitern selten an einzelnen UVV, sondern am Überblick. Pflicht ist jedenfalls: schriftliche Gefährdungsbeurteilung (DGUV V1 § 3), bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (DGUV V2), regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und dokumentierte Erste-Hilfe-Organisation. Die zuständige Berufsgenossenschaft, im Bürobetrieb meist die VBG, stellt Mustervorlagen kostenlos bereit und prüft die Umsetzung im Rahmen von Betriebsbesichtigungen.
Räume und Werkzeuge
Viele UVV-Anforderungen lassen sich durch eine vorausschauende Büroplanung lösen, also durch ergonomische Möbel, ausreichende Verkehrswege, normgerechte Beleuchtung und freie Fluchtwege. Das spart später aufwändige Nachrüstungen.
Synonyme
UVV, DGUV-Vorschriften, BG-Vorschriften, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (alt).
Siehe auch
Literaturhinweise
- SGB VII § 15: Unfallverhütungsvorschriften.
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
- DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
