Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften (UVV), heute offiziell als DGUV-Vorschriften bezeichnet, sind verbindliche Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Rechtsgrundlage ist § 15 SGB VII. Erlassen werden sie von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, im gewerblichen Bereich also den Berufsgenossenschaften, und sind für alle Mitgliedsbetriebe rechtlich bindend. Seit 2014 wurden die alten BGV-Bezeichnungen schrittweise durch das einheitliche DGUV-Schema ersetzt.

Wichtige UVV für den Bürobetrieb Verbindliche Regelwerke der Berufsgenossenschaften DGUV V1 Grundsätze der Prävention Pflichten von Arbeitgeber und Versicherten Sicherheitsbeauftragte Erste Hilfe, Verbandbuch DGUV V2 Betriebsärzte und FaSi Bestellpflicht ab 1 MA Einsatzzeiten der Fachkräfte Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss DGUV V3 Elektrische Anlagen Prüfung elektrischer Geräte Ortsveränderlich/ortsfest Befähigte Person, Protokoll Im Büro alle 2 bis 4 Jahre DGUV V70 Fahrzeuge im Betrieb Relevant ab Dienstwagen, E-Bikes Halterpflichten, Wartung Sicherheitsausstattung Fahrtenbuch bei Bedarf DGUV I 215-410 Bildschirm- und Büroarbeit Beratungsregel statt Vorschrift Ergonomische Anforderungen Arbeitsplatz, Beleuchtung Bildschirmpausen, Sehtest

Verbindlichkeit und Verhältnis zur Gesetzgebung

UVV sind autonomes Recht der Berufsgenossenschaften, gleichzeitig aber rechtlich verbindlich wie Gesetze. Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei einem Verstoß sind Bußgelder bis 10.000 Euro möglich, in schweren Fällen drohen straf- und haftungsrechtliche Folgen für die Geschäftsführung.

Praxis im KMU

Kleinere Bürobetriebe scheitern selten an einzelnen UVV, sondern am Überblick. Pflicht ist jedenfalls: schriftliche Gefährdungsbeurteilung (DGUV V1 § 3), bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (DGUV V2), regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und dokumentierte Erste-Hilfe-Organisation. Die zuständige Berufsgenossenschaft, im Bürobetrieb meist die VBG, stellt Mustervorlagen kostenlos bereit und prüft die Umsetzung im Rahmen von Betriebsbesichtigungen.

Räume und Werkzeuge

Viele UVV-Anforderungen lassen sich durch eine vorausschauende Büroplanung lösen, also durch ergonomische Möbel, ausreichende Verkehrswege, normgerechte Beleuchtung und freie Fluchtwege. Das spart später aufwändige Nachrüstungen.

Synonyme

UVV, DGUV-Vorschriften, BG-Vorschriften, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (alt).

Siehe auch

Literaturhinweise

  • SGB VII § 15: Unfallverhütungsvorschriften.
  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
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