Testfristen
Testfristen sind die gesetzlich oder normativ festgelegten Zeitabstände, in denen technische Anlagen, Geräte und Arbeitsmittel auf Sicherheit und Funktion geprüft werden müssen. Im Bürobetrieb betreffen sie vor allem die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte (DGUV V3), die Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen, die Inspektion von Leitern, Tritten und Notbeleuchtung sowie die Hauptprüfung von Aufzügen. Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Rechtliche Grundlagen
Die zentrale Vorschrift ist § 14 BetrSichV: Arbeitsmittel müssen vor erstmaliger Verwendung, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden. Die konkrete Frist legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 selbst fest, orientiert an den Richtwerten der DGUV. Für elektrische Betriebsmittel gilt zusätzlich DGUV Vorschrift 3, für Lüftungs- und Klimaanlagen VDI 6022, für Aufzüge die ZÜS-Pflicht nach BetrSichV Anhang 2.
Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote unter zwei Prozent erreicht, dürfen die Intervalle verlängert werden. Im reinen Bürobetrieb ist das der Regelfall, weshalb dort meist mit Zwei-Jahres-Intervallen gearbeitet wird statt mit den strengeren Vorgaben aus Werkstatt- oder Baustellenumgebungen.
Verantwortung und Dokumentation
Verantwortlich für die Einhaltung der Testfristen ist der Unternehmer, in der Regel vertreten durch die Geschäftsführung. Die eigentliche Prüfung übernehmen befähigte Personen nach TRBS 1203, häufig externe Elektrofachkräfte oder Sachverständige. Jede Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert mit Datum, Prüfer, Prüfgegenstand, Messwerten und Ergebnis. Diese Dokumente müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, bei Aufzügen und überwachungsbedürftigen Anlagen länger.
Versäumte Prüfungen sind kein Kavaliersdelikt: Bei einem Unfall greift die Berufsgenossenschaft auf den Arbeitgeber zurück, Versicherungen können Leistungen kürzen, und im Ernstfall haftet die Geschäftsführung persönlich. Eine zentrale Übersicht mit Kalenderfunktion ist deshalb in jedem Büro Pflicht.
Räume und Werkzeuge
Eine durchdachte Büroplanung berücksichtigt von Anfang an die Zugänglichkeit aller prüfpflichtigen Anlagen, also Wartungswege zu Verteilerschränken, freie Zugänge zu Notbeleuchtung und ausreichend Platz vor Lüftungsauslässen. IT-Dienstleistungen für den Mittelstand übernehmen die DGUV V3-Prüfung von Endgeräten, Servern und Arbeitsplatzcomputern als wiederkehrenden Service inklusive Protokollierung.
Synonyme
Prüffristen, Wartungsintervalle, Inspektionsfristen, wiederkehrende Prüfungen.
Siehe auch
- Sicherheitsbeauftragter
- DGUV
- Compliance Management
- Notausgang
Literaturhinweise
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere § 14 und Anhang 2.
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
- TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung. TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln. TRBS 1203: Befähigte Personen.
- VDI 6022: Hygieneanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen.
