Notausgang

Ein Notausgang ist ein baulich gekennzeichneter Ausgang, über den Personen ein Gebäude im Gefahrfall (Brand, Rauch, Stromausfall, Bombendrohung) schnell und sicher verlassen können. Gemeinsam mit Fluchtwegen, Notbeleuchtung und einer aktuellen Brandschutzordnung bildet der Notausgang das Rückgrat der Gebäuderäumung. Im Bürokontext wird das Thema oft unterschätzt, ist aber Teil der gesetzlichen Pflichten jedes Arbeitgebers und über Unfallverhütungsvorschriften und Brandschutz nachweisbar zu erfüllen.

Definition und Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan). Hinzu kommen Landesbauordnungen, die DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung) und die DIN EN 1838 (Notbeleuchtung). Im Brandfall greifen außerdem DIN 14096 (Brandschutzordnung) und Industriebaurichtlinien. Der Arbeitgeber ist nach Paragraph 4 ArbSchG verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, mit denen Beschäftigte das Gebäude im Gefahrfall sicher verlassen können.

Anforderungen an Notausgänge Kennzeichnunggrünes SchildDIN 4844-2 Mindestbreiteje nach PersonenzahlASR A2.3 NotbeleuchtungDIN EN 1838,Akku oder USV Öffnungsrichtungin Fluchtrichtung,ohne Schlüssel Freihaltungkeine Möbel,keine Hindernisse Flucht- &RettungsplanDIN ISO 23601 Sammelplatzaußen, klar gekennzeichnet Räumungsübungjährlich
Acht Anforderungen, die in jeder Fluchtweg-Planung zusammenkommen.

Anforderungen im Detail

  • Anzahl: abhängig von Größe und Personenzahl, mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtwege bei größeren Räumen.
  • Breite: nach ASR A2.3 mindestens 0,90 Meter, bei höherer Personenzahl entsprechend mehr.
  • Länge: Fluchtweg meist nicht länger als 35 Meter zur Notausgangstür.
  • Türen: öffnen in Fluchtrichtung, ohne Schlüssel, mit Antipanik-Verschluss nach DIN EN 1125.
  • Kennzeichnung: grünes Notausgangsschild nach DIN 4844-2, beleuchtet oder nachleuchtend.
  • Notbeleuchtung: nach DIN EN 1838, Mindestbeleuchtung 1 Lux entlang der Fluchtwege.

Häufige Fehler

  • Notausgangstüren werden mit Möbeln, Stuhlstapeln oder Aktenschränken zugestellt.
  • Türen sind verschlossen oder lassen sich nur mit Schlüssel öffnen.
  • Notbeleuchtung wird nicht regelmäßig getestet, Akkus sind defekt.
  • Flucht- und Rettungspläne sind veraltet oder fehlen ganz.
  • Räumungsübungen finden nicht statt oder werden nicht ausgewertet.

Räume und Möblierung

Notausgänge prägen die Möblierung mit. Wege und Türen müssen frei bleiben, Verkehrsflächen ausreichend bemessen sein. Aktenschränke, Drucker oder Sideboards dürfen Fluchtwege nicht verengen. Eine durchdachte Büroplanung berücksichtigt Fluchtwege, Wendeflächen und Notausgangstüren bereits in der Layout-Phase und vermeidet teure Nachbesserungen. Bei Umbauten lohnt der Blick in die ASR A2.3 und gegebenenfalls Abstimmung mit der Brandschutz-Fachkraft.

Synonyme

Fluchttür, Notausstieg, Emergency Exit, Rettungsweg-Tür. Im engeren Sinn ist der Notausgang die Tür ins Freie oder in einen sicheren Bereich, der Fluchtweg führt zu ihm hin.

Abgrenzung zu

  • Fluchtweg: der Weg zum Notausgang, eine zusammenhängende Strecke.
  • Hauptausgang: regelmäßig benutzter Ausgang, kann auch Notausgang sein.
  • Sammelplatz: Treffpunkt im Freien nach der Räumung.
  • Brandschutztür: verhindert Rauchausbreitung, ist meist Teil eines Fluchtwegs.

Siehe auch

Literaturhinweise

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A2.3.
  • DIN 4844-2: Sicherheitskennzeichnung.
  • DIN EN 1125: Antipanik-Türverschlüsse.
  • DIN EN 1838: Notbeleuchtung.
  • DIN ISO 23601: Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne.
  • DIN 14096: Brandschutzordnung.
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