Bildschirmarbeitsplatz

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, an dem überwiegend mit einem elektronischen Bildschirmgerät gearbeitet wird. Dazu zählen klassische Büroarbeitsplätze, Homeoffice-Plätze, Callcenter, Leitstände und Kontrollräume. Rechtlich werden Anforderungen an Einrichtung, Ergonomie und Organisation in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dort speziell in Anhang Nr. 6, in der Technischen Regel ASR A6 und in der DGUV-Information 215-410 geregelt.

Der Begriff Bildschirmarbeitsplatz löste 2016 mit der Novellierung der ArbStättV den älteren Begriff „Bildschirmarbeitsplatzverordnung“ ab, deren Inhalte in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung überführt wurden. Seit der DSGVO-Einführung 2018 spielen auch datenschutzrechtliche Aspekte hinein, vor allem bei Videoüberwachung und Bildschirmsperrzeiten. Bildschirmarbeit ist heute die am weitesten verbreitete Arbeitsform in Deutschland: Laut BAuA-Arbeitszeitreport arbeiten über 65 Prozent aller Beschäftigten regelmäßig am Bildschirm, rund 30 Prozent sogar überwiegend oder ausschließlich.

Ergonomische Richtwerte am Bildschirmarbeitsplatz Übersicht der wichtigsten Maße: Sehabstand 50-70 cm, Tischhöhe 72-120 cm (höhenverstellbar), Sitzhöhe 42-50 cm, Beleuchtungsstärke 500 Lux, Monitor-Oberkante maximal auf Augenhöhe. Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz Richtwerte nach DGUV-I 215-410 und ASR A6 SEHABSTAND50-70 cmMonitor zur AugenebeneJe nach Monitorgröße MONITOR≥ 22 ZollOberkante aufAugenhöhe, 30° Blick nach unten TISCHHÖHE72 cm+Ideal: 65-128 cmhöhenverstellbar, Sitz-Steh SITZHÖHE42-50 cmFüße flach am BodenOberschenkel waagerecht BELEUCHTUNG500 LuxArbeitsflächeASR A3.4, blendfrei FLÄCHE≥ 8-10 m²pro ArbeitsplatzASR A1.2, BAuA-Empfehlung Monitor senkrecht zum Fenster, Tastatur mit 5-10 cm Abstand zur Tischkante.
Die wichtigsten ergonomischen Richtwerte für einen normgerechten Bildschirmarbeitsplatz.

Komponenten eines Bildschirmarbeitsplatzes:

Ein Bildschirmarbeitsplatz besteht aus deutlich mehr als nur Monitor und Schreibtisch. Fünf Komponenten greifen ineinander. Fehlt eine davon oder ist sie schlecht aufeinander abgestimmt, entstehen die typischen Beschwerden bei Dauernutzung.

Arbeitsmittel: Bildschirm ab 22 Zoll, entspiegelt, flimmerfrei, mit einstellbarer Helligkeit und Neigung. Zwei Monitore sind bei Analyse- und Entwicklungstätigkeiten oft sinnvoll, sofern das Gesamtblickfeld nicht über 30 Grad zur Seite ausfällt. Tastatur und Maus sollten abgesetzt vom Monitor stehen, damit Handgelenke auf der Tischfläche aufliegen.

Möbel: höhenverstellbarer Schreibtisch (idealerweise 65-128 cm, also Sitz-Steh-Dynamik), ergonomischer Bürodrehstuhl nach DIN EN 1335, Fußstütze bei Bedarf. Die Mindestgröße der Arbeitsfläche beträgt 160 cm Breite und 80 cm Tiefe bei einem Monitor, bei zwei Monitoren 180 cm Breite.

Raum und Umgebung: Mindestens 8-10 m² pro Arbeitsplatz nach ASR A1.2, Raumluft nach ASR A3.6 (Lüftung), Raumtemperatur 20-22 °C, relative Luftfeuchte 40-60 Prozent. Monitor senkrecht zum Fenster, sodass weder Gegenlicht noch Spiegelungen entstehen.

Beleuchtung: 500 Lux auf der Arbeitsfläche nach ASR A3.4, blendfrei, mit Arbeitsplatzleuchte ergänzt. Tageslicht ist der Idealfall, Kunstlicht sollte in Farbtemperatur (etwa 4000 K) und Intensität mit dem Tageslicht harmonieren.

Software und Bedienung: nach der ISO 9241 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion) gestaltet. Dazu gehören angemessene Schriftgrößen, Kontraste, Rückmeldungen und Bedienlogik. Ergonomie beschränkt sich nicht auf Möbel.

Pflichten des Arbeitgebers:

Wer Bildschirmarbeit anbietet, hat klar definierte Arbeitgeberpflichten. Sie gelten unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz im Büro oder im Homeoffice steht.

Arbeitgeberpflichten am Bildschirmarbeitsplatz Fünf gesetzliche Pflichten: Gefährdungsbeurteilung, Einrichtung nach Norm, Angebotsvorsorge, Unterweisung und Pausenregelung. Pflichten des Arbeitgebers 5 gesetzliche Pflichten nach ArbStättV und ArbMedVV GefährdungsbeurteilungNach §5 ArbSchG, inkl. psychischer Belastungen Normgerechte EinrichtungArbStättV Anhang 6, ASR A6, DGUV-I 215-410 Angebotsvorsorge AugeAugenuntersuchung nach ArbMedVV, Anhang Teil 4 UnterweisungJährlich, zu Haltung, Pausen, Bildschirmeinstellung Pausen und MischtätigkeitNach max. 2 h Bildschirm Erholung oder andere Aufgabe Gilt auch für Homeoffice-Bildschirmarbeitsplätze. Bei Verletzung: Bußgelder bis 30.000 Euro.
Fünf Arbeitgeberpflichten, die jeder Bildschirmarbeitsplatz erfüllen muss.

Bildschirmarbeit im Homeoffice:

Seit der Pandemie ist das Homeoffice fester Bestandteil der Bildschirmarbeit. Rechtlich gilt im Homeoffice ein abgeschwächter Arbeitsstättenbegriff, aber die Kernpflichten zum Arbeitsschutz bleiben: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Angebotsvorsorge, ergonomische Ausstattung. In der Praxis hat sich ein Mischmodell durchgesetzt, bei dem Arbeitgeber den Mitarbeitern wahlweise Möbel zur Verfügung stellen oder eine Ausstattungspauschale zahlen, um die Anforderungen aus Anhang 6 der ArbStättV auch mobil einzuhalten.

Praxisbezug KMU:

Im Mittelstand ist der Bildschirmarbeitsplatz häufig gewachsen, nicht gestaltet. Ein Tisch aus den Neunzigern, ein Monitor aus 2015, ein Stuhl aus der vorigen Mietfläche, dazu eine Schreibtischlampe vom Chef. Das funktioniert, hält ergonomisch aber selten stand. Die häufigsten Mängel im KMU: fehlende Höhenverstellung der Tische, zu kleine oder reflektierende Monitore, Lichtverhältnisse mit Direkt- oder Gegenlicht, unzureichende Pausengestaltung. Wer einen neuen Raum bezieht oder einen Umzug plant, sollte Bildschirmarbeitsplätze von Anfang an mitdenken.

Relevanz im Arbeitsalltag:

Der Bildschirmarbeitsplatz ist der Lebensort vieler Beschäftigter. Wer acht Stunden am Tag dort sitzt, merkt jeden Fehler: einen zu niedrigen Monitor am Nacken, einen zu starren Stuhl am Rücken, flackerndes Licht an den Augen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist der zentrale Baustein, weil er Sitz-Steh-Dynamik überhaupt erst möglich macht. Ergänzt durch eine durchdachte Büroplanung, die Licht, Akustik und Raumtemperatur mitdenkt, entsteht ein Arbeitsplatz, der nicht nur Pflichten erfüllt, sondern tatsächlich produktive Arbeit ermöglicht.

Synonyme:

  • Computerarbeitsplatz
  • PC-Arbeitsplatz
  • Büroarbeitsplatz mit Bildschirmarbeit
  • Monitorarbeitsplatz
  • Workstation

Abgrenzung zu:

  • Telearbeitsplatz: vom Arbeitgeber fest eingerichteter Arbeitsplatz in der Privatwohnung mit schriftlicher Vereinbarung. Bildschirmarbeitsplatz kann, muss aber kein Telearbeitsplatz sein.
  • Homeoffice / Mobile Arbeit: flexible Arbeit außerhalb des Betriebs ohne feste Einrichtung. Die Anforderungen sind weniger streng als beim Telearbeitsplatz.
  • Einfacher Büroarbeitsplatz: ohne dauerhafte Bildschirmtätigkeit (z.B. Registratur). Fällt nicht unter Anhang 6 ArbStättV.
  • Leitstand / Kontrollraum: Sonderform mit mehreren Monitoren und Schichtbetrieb, zusätzlich DIN EN ISO 11064 relevant.

Siehe auch:

Literaturhinweise:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Anhang Nr. 6 zur Bildschirmarbeit.
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6: Bildschirmarbeit. Herausgegeben vom BMAS.
  • DGUV-Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung.
  • DIN EN ISO 9241 (Mehrteilenorm): Ergonomie der Mensch-System-Interaktion.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), Anhang Teil 4, Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.
  • BAuA-Arbeitszeitreport: Verbreitung der Bildschirmarbeit in Deutschland.

Anfrage

Lust auf ein Gespräch?

Du bist bis hier runter gescrollt. Respekt, das Thema Bildschirmarbeitsplatz schaffen nicht viele. 😉
Wenn der Artikel Fragen bei dir aufgeworfen hat, du dein Büro oder deine IT neu denken willst oder dir einfach eine Idee für eine Zusammenarbeit im Kopf rumschwirrt: Schreib mir.

Was typischerweise bei mir landet:
Konkrete Fragen zum Thema, zu Prozessen oder zur Büroausstattung
Anfragen zu Planung, Umzug oder Umbau von Büroflächen im ganzen DACH-Raum
Einladungen zu Podcasts, Interviews oder gemeinsamen Projekten

Ich beiße nicht, schick dir auch keine PDF mit 24 Folien zurück. Ein kurzer Austausch reicht, um zu sehen, ob wir zusammen weiterkommen. Kaffee gibt’s, wenn wir uns sehen.
Paul mit einem Kaffee

« Alle Begriffe im Unternehmenslexikon anzeigen