Mobiles Arbeiten

Mobiles Arbeiten bezeichnet das Arbeiten an wechselnden Orten außerhalb der Betriebsstätte und außerhalb eines fest eingerichteten häuslichen Arbeitsplatzes. Anders als die Telearbeit nach ArbStättV ist es nicht an einen bestimmten Ort gebunden, sondern wird flexibel im Zug, Café, Hotel, beim Kunden oder im Coworking-Space ausgeübt. Rechtlich gilt es als Sonderform: Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz greifen, die strengen Vorgaben der ArbStättV zur Telearbeit dagegen nur eingeschränkt. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln meist die Details.

Mobiles Arbeiten in der Praxis Vier typische Orte und ihre Besonderheiten Café, Hotellobby + schnell verfügbar + informelle Treffen – Lärm – Datenschutz heikel Tipp: Sichtschutzfolie am Display nutzen Zug, Flugzeug + Reisezeit nutzen + konzentriert – Datenverbindung – enger Platz Tipp: Offline- Modus vorbereiten Beim Kunden + direkter Kontakt + kurze Wege vor Ort – fremde IT-Umgebung – Vertraulichkeit Tipp: Hotspot statt fremdes WLAN Coworking + professionelle Infrastruktur + Netzwerk – Kostenpunkt Tipp: Tagespass für längere Reisen

Was Arbeitgeber regeln müssen

Auch beim mobilen Arbeiten ist der Arbeitgeber für Arbeitsschutz und Datensicherheit verantwortlich. Sinnvoll sind klare Regeln zu Vertraulichkeit (kein offener Bildschirm im Café), Datenschutz (sichere VPN-Verbindung), Erreichbarkeit (welche Reaktionszeit wird erwartet), Versicherung (Wegeunfälle vs. Arbeitsunfälle) und Dokumentation der Arbeitszeit. Eine schriftliche Mobile-Working-Vereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten und schützt im Streitfall.

Räume und Werkzeuge

Mobiles Arbeiten verändert das Büro selbst: Wer regelmäßig nicht da ist, braucht keinen festen Schreibtisch, sondern Buchungssysteme, Konzentrationszonen und Begegnungsbereiche für die Anwesenheitstage. Eine durchdachte Büroplanung reagiert mit hybriden Konzepten. IT-Dienstleistungen für den Mittelstand begleiten bei VPN, MDM und Datenschutzkonfiguration der Mobilgeräte.

Synonyme

Mobile Working, ortsflexibles Arbeiten, mobile Telearbeit (im weiteren Sinn).

Siehe auch

Literaturhinweise

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
  • BAuA: Mobiles Arbeiten, Empfehlungen für die Gestaltung.
« Alle Begriffe im Unternehmenslexikon anzeigen