Mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten bezeichnet das Arbeiten an wechselnden Orten außerhalb der Betriebsstätte und außerhalb eines fest eingerichteten häuslichen Arbeitsplatzes. Anders als die Telearbeit nach ArbStättV ist es nicht an einen bestimmten Ort gebunden, sondern wird flexibel im Zug, Café, Hotel, beim Kunden oder im Coworking-Space ausgeübt. Rechtlich gilt es als Sonderform: Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz greifen, die strengen Vorgaben der ArbStättV zur Telearbeit dagegen nur eingeschränkt. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln meist die Details.
Was Arbeitgeber regeln müssen
Auch beim mobilen Arbeiten ist der Arbeitgeber für Arbeitsschutz und Datensicherheit verantwortlich. Sinnvoll sind klare Regeln zu Vertraulichkeit (kein offener Bildschirm im Café), Datenschutz (sichere VPN-Verbindung), Erreichbarkeit (welche Reaktionszeit wird erwartet), Versicherung (Wegeunfälle vs. Arbeitsunfälle) und Dokumentation der Arbeitszeit. Eine schriftliche Mobile-Working-Vereinbarung schafft Klarheit für beide Seiten und schützt im Streitfall.
Räume und Werkzeuge
Mobiles Arbeiten verändert das Büro selbst: Wer regelmäßig nicht da ist, braucht keinen festen Schreibtisch, sondern Buchungssysteme, Konzentrationszonen und Begegnungsbereiche für die Anwesenheitstage. Eine durchdachte Büroplanung reagiert mit hybriden Konzepten. IT-Dienstleistungen für den Mittelstand begleiten bei VPN, MDM und Datenschutzkonfiguration der Mobilgeräte.
Synonyme
Mobile Working, ortsflexibles Arbeiten, mobile Telearbeit (im weiteren Sinn).
Siehe auch
Literaturhinweise
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
- BAuA: Mobiles Arbeiten, Empfehlungen für die Gestaltung.
