Rettungswege
Rettungswege sind die baulich gekennzeichneten Verkehrswege, über die Personen ein Gebäude im Gefahrfall sicher verlassen oder von außen erreicht werden können. Sie umfassen Flure, Treppen, Türen und Notausgänge bis ins Freie oder in einen sicheren Bereich. Im Arbeitsschutz und Brandschutz sind Rettungswege eine zentrale Pflicht des Arbeitgebers, im Baurecht ein Bestandteil jeder Genehmigung. Eine konsequent freigehaltene und ausreichend dimensionierte Fluchtweg-Struktur ist Voraussetzung jeder ernst gemeinten Brandschutzplanung.
Rechtsgrundlagen
Maßgeblich sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan). Hinzu kommen Landesbauordnungen, die DIN 4844-2 (Sicherheitskennzeichnung), DIN EN 1838 (Notbeleuchtung), DIN EN 1125 (Antipanik-Türverschlüsse) und DIN ISO 23601 (Flucht- und Rettungspläne). Wer ein gewerblich genutztes Gebäude betreibt, ist nach Paragraph 4 ArbSchG verpflichtet, Rettungswege so zu gestalten, dass Beschäftigte das Gebäude im Ernstfall sicher verlassen können.
Erster und zweiter Rettungsweg
Bauordnungen verlangen für Aufenthaltsräume in der Regel zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste Rettungsweg ist die übliche Verkehrsfläche aus dem Raum durch Flure und Treppen ins Freie. Der zweite Rettungsweg kann ein weiteres Treppenhaus oder eine durch die Feuerwehr anleiterbare Stelle (Fenster oder Balkon) sein. Bei Sonderbauten, Versammlungsstätten oder Hochhäusern gelten erweiterte Anforderungen.
Praxis im Bürobetrieb
- Mindestbreiten nach ASR A2.3 einhalten, üblich ab 0,90 Meter.
- Notausgangstüren in Fluchtrichtung öffnend, ohne Schlüssel.
- Aktenschränke, Drucker oder Pflanzen niemals in Fluchtwegen aufstellen.
- Notbeleuchtung regelmäßig prüfen, Akkus austauschen.
- Flucht- und Rettungsplan an gut sichtbarer Stelle aushängen.
- Räumungsübung mindestens jährlich, mit Auswertung.
Möblierung und Planung
Rettungswege prägen die Möblierung mit. Verkehrswege müssen ausreichend bemessen sein, Wege zu Notausgängen frei. Eine durchdachte Büroplanung berücksichtigt Fluchtwege bereits im Layout, vermeidet später teure Nachbesserungen und arbeitet bei Bedarf mit Brandschutz-Fachkraft und Feuerwehr zusammen.
Synonyme
Fluchtwege, Verkehrswege im Brandfall, Emergency Routes. Im Baurecht und im Arbeitsschutz wird häufig zwischen Rettungsweg (für die Sicht der Hilfe) und Fluchtweg (für die Sicht der Beschäftigten) unterschieden, in der Praxis sind die Begriffe weitgehend gleichbedeutend.
Abgrenzung zu
- Notausgang: die Tür ins Freie oder in den sicheren Bereich.
- Hauptverkehrsweg: alltäglich genutzter Weg, oft auch Rettungsweg.
- Brandschutztür: verhindert Rauchausbreitung, Teil des Wegs.
- Sammelplatz: Treffpunkt im Freien nach der Räumung.
Siehe auch
Literaturhinweise
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A2.3.
- DIN 4844-2: Sicherheitskennzeichnung.
- DIN EN 1125: Antipanik-Türverschlüsse.
- DIN EN 1838: Notbeleuchtung.
- DIN ISO 23601: Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne.
- Landesbauordnungen.
