Unternehmensführung

Unternehmensführung umfasst alle Aufgaben, die zur zielgerichteten Steuerung eines Unternehmens nötig sind: das Festlegen von Zielen, die Planung des Weges dorthin, die Organisation der Arbeit, die Führung der Mitarbeiter und die Kontrolle der Ergebnisse. Im juristischen Sinn übernehmen die Geschäftsführung der GmbH, der Vorstand der AG oder der Komplementär der KG die Verantwortung. Im betriebswirtschaftlichen Sinn meint der Begriff sowohl die Personen als auch die Tätigkeit. Die Wurzeln reichen zurück zu Henri Fayol (1916), dessen Modell der fünf Managementfunktionen bis heute Lehrbuchstandard ist.

Die fünf Funktionen der Unternehmensführung Klassisches Modell nach Henri Fayol, 1916 Planen Ziele, Strategie Organisieren Strukturen, Prozesse Anweisen Führen, Anleiten Koordinieren Abstimmen Kontrollieren Soll-Ist-Vergleich

Strategische und operative Ebene

In der Praxis trennt man strategische und operative Unternehmensführung. Die strategische Ebene legt langfristige Ziele und die Marktposition fest: Welche Geschäftsfelder, welche Kunden, welche Differenzierung gegenüber dem Wettbewerb. Hier sind Werkzeuge wie SWOT-Analyse, Balanced Scorecard, OKR und das Geschäftsmodell-Canvas zu Hause. Die operative Ebene kümmert sich um die Umsetzung im Tagesgeschäft: Personalplanung, Budgetierung, Controlling und Liquidität. Im Mittelstand fallen beide Ebenen häufig in eine Hand zusammen, was Tempo bringt, aber auch Konzentrations- und Nachfolgerisiken birgt.

Führungsstile

Klassisch unterscheidet die Forschung autoritäre, demokratische und Laissez-faire-Führung (Lewin, 1939). Moderne Modelle erweitern das um den transformationalen Stil (Bass, 1985), der über Vision und Vorbild motiviert, sowie den situativen Stil (Hersey/Blanchard), der den Stil an Reife und Aufgabe der Mitarbeiter anpasst. In KMU dominiert in der Praxis die patriarchalisch-paternalistische Führung des Inhabers, mit allen Vor- und Nachteilen: schnelle Entscheidungen einerseits, Personenabhängigkeit und schwache zweite Reihe andererseits.

Verantwortung und Haftung

Wer ein Unternehmen führt, haftet auch dafür. Geschäftsführer einer GmbH stehen nach § 43 GmbHG für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ein, persönlich und mit Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Das umfasst Pflichtverletzungen wie verspätete Insolvenzanmeldung, ungesicherte Steuerzahlungen oder fehlende Compliance-Strukturen. Eine D&O-Versicherung ist deshalb in den meisten Mittelstandsbetrieben Standard.

Räume und Werkzeuge

Unternehmensführung passiert nicht im Schreibtisch-Vakuum. Strategieklausuren, Führungskreise und Entscheidungsmeetings brauchen Räume mit guter Akustik, Visualisierungsflächen und der Möglichkeit, ungestört zu arbeiten. Eine durchdachte Büroplanung trennt offene Arbeitsbereiche und vertrauliche Besprechungszonen sauber voneinander. IT-Dienstleistungen für den Mittelstand begleiten bei der Auswahl von ERP-, BI- und Controlling-Werkzeugen, auf denen die Steuerung läuft.

Synonyme

Geschäftsführung, Management, Corporate Governance (im engeren Sinn), Leitung.

Siehe auch

Literaturhinweise

  • Henri Fayol: Administration industrielle et générale. 1916.
  • Peter Drucker: The Practice of Management. 1954.
  • Henry Mintzberg: The Nature of Managerial Work. 1973.
  • § 43 GmbHG: Haftung der Geschäftsführer.
  • Deutscher Corporate Governance Kodex (aktuelle Fassung).
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