arbeitsmedizinische Untersuchung
Definition:
Die arbeitsmedizinische Untersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, mit der gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Sie wird von Betriebsärzten oder Fachärzten für Arbeitsmedizin durchgeführt und ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.
Seit 2013 unterscheidet die ArbMedVV klar zwischen drei Arten: Pflichtvorsorge (Arbeitgeberpflicht), Angebotsvorsorge (muss angeboten werden) und Wunschvorsorge (§ 11 ArbSchG). Die Auswahl richtet sich nach Tätigkeit und Gefährdung, nicht nach Lebensalter.
Die drei Vorsorgearten nach ArbMedVV:
- Pflichtvorsorge: zwingend vor Tätigkeitsaufnahme und regelmäßig, z. B. bei Lärm, Biostoffen, Gefahrstoffen
- Angebotsvorsorge: muss aktiv angeboten werden, kann abgelehnt werden, z. B. bei Bildschirmarbeit
- Wunschvorsorge: Mitarbeitende können jederzeit fordern, wenn sie einen Zusammenhang zu Beschwerden vermuten
Typische Inhalte einer Untersuchung:
- Anamnese und Befragung zu Beschwerden
- Tätigkeitsbezogene Tests wie Sehtest (G37), Hörtest (G20), Spirometrie, Blutbild
- Beratung zu Belastung, Ergonomie und Gefährdungen
- Dokumentation mit Vorsorgebescheinigung (keine Eignungsaussage an den Arbeitgeber)
Abgrenzung Vorsorge vs. Eignung:
Wichtig: Die Vorsorge dient dem Gesundheitsschutz des Beschäftigten, nicht der Eignungsprüfung. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber nur mit, dass eine Vorsorge stattgefunden hat. Befundergebnisse unterliegen der Schweigepflicht. Eignungsuntersuchungen (z. B. G25 für Fahrtätigkeiten) sind davon abzugrenzen.
Relevanz im Arbeitsalltag:
Im Büro dominiert die Angebotsvorsorge nach Anhang Teil 4 ArbMedVV (Bildschirmarbeit). Schwerpunkt ist die Sehkraft, ergänzt um Beratung zu Ergonomie und Pausenkultur. Wer höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Stühle bereitstellt, reduziert präventiv viele Beschwerden. Eine professionelle Büroplanung mit ergonomischer Ausstattung spart Krankheitstage und teure Nachrüstungen.
Passende ergonomische Bürostühle bilden die Grundlage jedes Bildschirmarbeitsplatzes.
Synonyme:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Betriebsärztliche Untersuchung
- Vorsorgeuntersuchung am Arbeitsplatz
- G-Untersuchung
Abgrenzung zu:
- Eignungsuntersuchung: dient dem Arbeitgeber, nur in Ausnahmefällen zulässig
- Einstellungsuntersuchung: eingeschränkt zulässig, muss verhältnismäßig sein
- Rehabilitation: nachsorgende Maßnahme, keine Vorsorge
Siehe auch:
- Betriebsarzt
- Ergonomie
- Arbeitsschutzgesetz
- Gefährdungsbeurteilung
- Bildschirmarbeit
Literaturhinweise:
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV: Grundsätze der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G-Sätze)
- BAuA: Leitfaden Arbeitsmedizinische Vorsorge
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