arbeitsmedizinische Untersuchung

Definition:

Die arbeitsmedizinische Untersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, mit der gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Sie wird von Betriebsärzten oder Fachärzten für Arbeitsmedizin durchgeführt und ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.

Seit 2013 unterscheidet die ArbMedVV klar zwischen drei Arten: Pflichtvorsorge (Arbeitgeberpflicht), Angebotsvorsorge (muss angeboten werden) und Wunschvorsorge (§ 11 ArbSchG). Die Auswahl richtet sich nach Tätigkeit und Gefährdung, nicht nach Lebensalter.

Drei Vorsorgearten nach ArbMedVVPflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Vorsorgearten nach ArbMedVV PFLICHT!Arbeitgeber-PflichtVor Tätigkeitsaufnahmeund regelmäßigGefahrstoffe, Lärm,Biostoffe ANGEBOT?Angebots-PflichtMuss angeboten werden,kann abgelehnt werdenBildschirmarbeit,schwere Lasten WUNSCH+Beschäftigten-Recht§ 11 ArbSchGAuf eigenen Wunschbei vermutetenArbeitsbelastungen Alle drei Arten sind gesetzlich definiert.
Die drei Vorsorgearten mit unterschiedlicher rechtlicher Bindung.

Die drei Vorsorgearten nach ArbMedVV:

  • Pflichtvorsorge: zwingend vor Tätigkeitsaufnahme und regelmäßig, z. B. bei Lärm, Biostoffen, Gefahrstoffen
  • Angebotsvorsorge: muss aktiv angeboten werden, kann abgelehnt werden, z. B. bei Bildschirmarbeit
  • Wunschvorsorge: Mitarbeitende können jederzeit fordern, wenn sie einen Zusammenhang zu Beschwerden vermuten

Typische Inhalte einer Untersuchung:

  • Anamnese und Befragung zu Beschwerden
  • Tätigkeitsbezogene Tests wie Sehtest (G37), Hörtest (G20), Spirometrie, Blutbild
  • Beratung zu Belastung, Ergonomie und Gefährdungen
  • Dokumentation mit Vorsorgebescheinigung (keine Eignungsaussage an den Arbeitgeber)

Abgrenzung Vorsorge vs. Eignung:

Wichtig: Die Vorsorge dient dem Gesundheitsschutz des Beschäftigten, nicht der Eignungsprüfung. Der Arzt teilt dem Arbeitgeber nur mit, dass eine Vorsorge stattgefunden hat. Befundergebnisse unterliegen der Schweigepflicht. Eignungsuntersuchungen (z. B. G25 für Fahrtätigkeiten) sind davon abzugrenzen.

Relevanz im Arbeitsalltag:

Im Büro dominiert die Angebotsvorsorge nach Anhang Teil 4 ArbMedVV (Bildschirmarbeit). Schwerpunkt ist die Sehkraft, ergänzt um Beratung zu Ergonomie und Pausenkultur. Wer höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Stühle bereitstellt, reduziert präventiv viele Beschwerden. Eine professionelle Büroplanung mit ergonomischer Ausstattung spart Krankheitstage und teure Nachrüstungen.

Passende ergonomische Bürostühle bilden die Grundlage jedes Bildschirmarbeitsplatzes.

Synonyme:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Betriebsärztliche Untersuchung
  • Vorsorgeuntersuchung am Arbeitsplatz
  • G-Untersuchung

Abgrenzung zu:

  • Eignungsuntersuchung: dient dem Arbeitgeber, nur in Ausnahmefällen zulässig
  • Einstellungsuntersuchung: eingeschränkt zulässig, muss verhältnismäßig sein
  • Rehabilitation: nachsorgende Maßnahme, keine Vorsorge

Siehe auch:

Literaturhinweise:

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV: Grundsätze der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G-Sätze)
  • BAuA: Leitfaden Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anfrage

Lust auf ein Gespräch?

Du bist bis hier runter gescrollt. Respekt, das Thema Arbeitsmedizinische Untersuchung schaffen nicht viele. 😉
Wenn der Artikel Fragen bei dir aufgeworfen hat, du dein Büro oder deine IT neu denken willst oder dir einfach eine Idee für eine Zusammenarbeit im Kopf rumschwirrt: Schreib mir.

Was typischerweise bei mir landet:
Konkrete Fragen zum Thema, zu Prozessen oder zur Büroausstattung
Anfragen zu Planung, Umzug oder Umbau von Büroflächen im ganzen DACH-Raum
Einladungen zu Podcasts, Interviews oder gemeinsamen Projekten

Ich beiße nicht, schick dir auch keine PDF mit 24 Folien zurück. Ein kurzer Austausch reicht, um zu sehen, ob wir zusammen weiterkommen. Kaffee gibt’s, wenn wir uns sehen.
Paul mit einem Kaffee

« Alle Begriffe im Unternehmenslexikon anzeigen