Arbeitsunfall

Definition:

Ein Arbeitsunfall ist nach § 8 SGB VII ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt und während einer versicherten Tätigkeit geschieht. Versichert sind nicht nur Tätigkeiten am Arbeitsplatz selbst, sondern auch der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeit (Wegeunfall, § 8 Abs. 2 SGB VII).

Arbeitsunfälle werden in Deutschland von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (zusammengefasst in der DGUV) reguliert. Die DGUV zählt jedes Jahr rund 800.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, also solche mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit (§ 193 SGB VII).

Typische Ursachen im Büro:

  • Stürze auf ebener Fläche (Stolperkanten, Teppichränder, Kabel)
  • Stöße an Möbelkanten, eingeklemmte Finger in Schubladen
  • Schnittverletzungen an Papier, Aktenvernichtern, Cutter
  • Verbrennungen in Küchen (Kaffeemaschine, Wasserkocher)
  • Stürze von Leitern bei Regalarbeit
  • Psychische Belastung durch Konflikte oder Überforderung
Pflichten nach einem ArbeitsunfallDie fünf Pflichten nach einem Arbeitsunfall von der Ersten Hilfe bis zur Gefährdungsbeurteilung. Pflichten nach einem Arbeitsunfall Was sofort und danach zu tun ist 1Erste Hilfe leistenVerletzten versorgen, ggf. Rettungsdienst rufen 2Verbandbuch dokumentierenJeder Unfall, auch Bagatellen, fünf Jahre aufbewahren 3Meldung an die Berufsgenossenschaftbei > 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit (§ 193 SGB VII) 4Interne UnfalluntersuchungUrsachen analysieren, nicht Schuldige suchen 5Gefährdungsbeurteilung aktualisierenMaßnahmen ableiten, TOP-Prinzip anwenden
Fünf Schritte, die nach jedem Arbeitsunfall in Deutschland fällig sind.

Pflichten nach einem Unfall:

  • Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst rufen bei Bedarf
  • Unfall im Verbandbuch dokumentieren (jeder Unfall, auch kleine)
  • Meldung an die Berufsgenossenschaft bei mehr als 3 Tagen Ausfall (§ 193 SGB VII)
  • Interne Unfalluntersuchung zur Ursachenanalyse
  • Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und Maßnahmen ableiten

Leistungen der Unfallversicherung:

  • Heilbehandlung und Rehabilitation
  • Verletztengeld als Lohnersatz (80 % Regelentgelt, max. 90 % Nettoentgelt)
  • Berufliche Wiedereingliederung
  • Renten bei bleibender Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • Hinterbliebenenleistungen bei tödlichem Unfall

Relevanz im Arbeitsalltag:

Im Büro wirkt der Begriff selbstverständlicher als er ist. Stürze auf ebener Fläche gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen überhaupt und entstehen meist durch Kabel, lose Teppiche und zugestellte Laufwege. Wer die Gestaltung der Räume mitdenkt, verhindert einen Großteil dieser Fälle. Eine durchdachte Büroplanung zieht Kabel in Bodentanks oder Brüstungskanäle und hält Laufwege frei.

Ergonomische Ausstattung reduziert daneben chronische Beschwerden, die zwar keine klassischen Unfälle sind, aber ähnliche Ausfallzeiten erzeugen. Ein passender ergonomischer Bürostuhl ist die einfachste Präventionsmaßnahme gegen Muskel-Skelett-Beschwerden.

Synonyme:

  • Betriebsunfall
  • Arbeitsplatzunfall
  • Work Accident

Abgrenzung zu:

  • Wegeunfall: Unterform des Arbeitsunfalls auf dem direkten Arbeitsweg
  • Berufskrankheit: durch Arbeit verursachte Erkrankung, ebenfalls über DGUV
  • Freizeitunfall: nicht versichert über Unfallversicherung

Siehe auch:

Literaturhinweise:

  • SGB VII: Siebtes Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung
  • DGUV: Unfallstatistik und Präventionsberichte (jährlich)
  • BAuA: Berichte zu Arbeitsunfällen und Prävention

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