täglicher Lärmexpositionspegel

Definition:

Der tägliche Lärmexpositionspegel, abgekürzt LEX,8h, ist der zentrale Messwert im Lärmschutz am Arbeitsplatz. Er beschreibt den auf einen achtstündigen Arbeitstag bezogenen, energieäquivalenten Mittelwert des A-bewerteten Schalldruckpegels in Dezibel. Vereinfacht gesagt: die durchschnittliche Lärmbelastung eines Mitarbeiters über einen typischen Arbeitstag.

Rechtsgrundlage ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in Verbindung mit der TRLV Lärm. Sie definiert zwei Auslösewerte: 80 dB(A) als unteren und 85 dB(A) als oberen Auslösewert. Wer diese Schwellen erreicht, löst klar geregelte Pflichten für Arbeitgeber aus. Berechnet wird LEX,8h aus dem gemittelten Schalldruckpegel und der tatsächlichen Expositionsdauer im Verhältnis zu acht Stunden.

Auslösewerte LEX,8h nach LärmVibrationsArbSchV Übersicht der Pflichten ab 80 dB(A), 85 dB(A) und im Büroalltag 50 bis 65 dB(A). Auslösewerte LEX,8h LärmVibrationsArbSchV ≤ 65 dB(A) Bürobereich in Großraumbüros 55 bis 65 dB(A), keine Pflichten 80 dB(A) Untere Auslöseschwelle Gehörschutz anbieten, Unterweisung, Vorsorge angeboten 85 dB(A) Obere Auslöseschwelle Gehörschutz Pflicht, Lärmminderungsprogramm, Pflichtvorsorge 137 dB(C) Spitzenpegel LpC,peak: zusätzliche Schwelle für Impulslärm (Knallereignisse) Eine Erhöhung um 3 dB(A) verdoppelt die Schallenergie.
Bürotätigkeiten liegen in der Regel deutlich unter den Auslöseschwellen.

Pflichten ab den Auslösewerten:

Bei LEX,8h ab 80 dB(A): Information und Unterweisung der Beschäftigten, Bereitstellung von Gehörschutz, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge. Die Mitarbeiter entscheiden selbst über die Nutzung.

Bei LEX,8h ab 85 dB(A): Tragen von Gehörschutz wird Pflicht, der Bereich ist als Lärmbereich zu kennzeichnen, ein Lärmminderungsprogramm muss erstellt und umgesetzt werden, Pflichtvorsorge nach G20-Untersuchung.

Spitzenschalldruckpegel LpC,peak: Ergänzend zum Tagespegel werden bei Impulslärm wie Hammerschlägen oder Maschinengeräuschen die Schwellenwerte 135 dB(C) und 137 dB(C) als untere und obere Auslöseschwelle herangezogen.

Berechnung in der Praxis:

Die Formel lautet vereinfacht: LEX,8h = LpA,eq + 10 · log10 (T / 8 h). Wer also vier Stunden bei 88 dB(A) arbeitet, kommt rechnerisch auf rund 85 dB(A) Tagespegel. Halbiert sich die Expositionszeit, sinkt der Tagespegel um 3 dB(A). Diese Logarithmik ist der Grund, warum schon kleine Pegelunterschiede große Wirkung auf die Belastung haben.

Im typischen Büro liegt der Schalldruckpegel zwischen 45 dB(A) (Einzelbüro) und 65 dB(A) (offenes Großraumbüro mit Telefonie). Damit werden die Auslöseschwellen klar unterschritten, der Schwerpunkt liegt auf konzentrationsfördernder Akustik, nicht auf Gehörschutz. Empfehlungen liefert die Technische Regel ASR A3.7 mit Beurteilungspegeln für unterschiedliche Tätigkeitsarten.

Maßnahmen im KMU:

Sobald in einem Bereich Maschinen, Werkstätten oder laute Anlagen betrieben werden, lohnt eine Lärmmessung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Büroumfeld ist die richtige Raumakustik der Hebel: Schallabsorber an Decken und Wänden, Trennwände, ruhige Zonen. Eine professionelle Büroplanung mit Akustikkonzept berücksichtigt die Pegel direkt im Layout, anstatt nachträglich Akustikbilder aufzuhängen.

Synonyme:

  • Tagespegel
  • LEX,8h
  • energieäquivalenter Schalldruckpegel

Abgrenzung zu:

  • Spitzenschalldruckpegel LpC,peak: Maximalwert bei Impulslärm, ergänzend zum Tagespegel.
  • Beurteilungspegel: Bewertet zusätzlich störende Eigenschaften wie Tonalität oder Impulshaltigkeit.
  • Wochenpegel LEX,40h: Mittelwert über eine 40-Stunden-Woche, sinnvoll bei stark schwankenden Tagespegeln.

Siehe auch:

Literaturhinweise:

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).
  • TRLV Lärm: Technische Regeln zur LärmVibrationsArbSchV.
  • ASR A3.7: Lärm.
  • DIN EN ISO 9612: Akustik, Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz.
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