Lärm und Vibration am Arbeitsplatz
Lärm und Vibration am Arbeitsplatz beschreiben Belastungen durch Schall und mechanische Schwingungen, denen Beschäftigte während der Arbeit ausgesetzt sind. Sie reichen von dauerhaft hohen Geräuschpegeln in Produktionshallen bis zu vermeintlich harmlosen Hintergrundgeräuschen im Großraumbüro, die über Stunden Konzentration und Wohlbefinden zermürben. Vibrationen treten vor allem an Maschinenarbeitsplätzen auf, im Büro spielen sie kaum eine Rolle, sind aber im Sinne einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.
Rechtlicher Rahmen
Maßgeblich ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) von 2007, die EU-Richtlinien 2003/10/EG und 2002/44/EG umsetzt. Sie setzt Auslöse- und Grenzwerte fest und verlangt Gefährdungsbeurteilung, technische Maßnahmen, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge. Ergänzend regeln die TRLV Lärm und TRLV Vibrationen die Konkretisierungen, im Bürobereich gilt zusätzlich die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.7 (Lärm).
Wirkung auf Beschäftigte
Hohe Schallpegel über längere Zeit führen zu Hörverlust, Tinnitus und Stressfolgen wie Bluthochdruck. Schon Pegel deutlich unter den Auslösewerten beeinträchtigen Konzentration, Kommunikation und Wohlbefinden. Studien der BAuA und der DGUV zeigen, dass im Büro vor allem unverständliche Sprache aus Nachbargesprächen die Arbeitsleistung mindert (sogenannter Irrelevant-Speech-Effekt), nicht der Pegel selbst. Entsprechend zielen Maßnahmen weniger auf Pegelreduktion als auf Sprachverständlichkeit, Schallmaskierung und Trennung der Bereiche.
Vibrationen
- Hand-Arm-Vibrationen: bei Schlagschraubern, Bohrhämmern, Kettensägen. Auslösewert 2,5 m/s², Grenzwert 5 m/s².
- Ganzkörpervibrationen: bei Fahrzeugen und Maschinen. Auslösewert 0,5 m/s², Grenzwert 1,15 m/s² (vertikal).
- Bürobereich: in der Regel keine relevanten Vibrationen, ein gut konstruiertes Möbel überträgt keine spürbaren Schwingungen.
- Maßnahmen: vibrationsdämpfende Werkzeuge, schwingungsentkoppelte Plattformen, kürzere Expositionszeit.
Maßnahmen im Büro
- Akustikpaneele an Wand und Decke: reduzieren die Nachhallzeit nach DIN 18041.
- Trennelemente: Schallabsorbierende Stellwände zwischen Arbeitsplätzen.
- Akustische Möbel: Schreibtisch-Trennwände, schallschluckende Sideboards.
- Telefonkabinen: für Telefonate ohne Belastung der Umgebung.
- Zonierung: ruhige Konzentrationszonen, Kommunikationszonen, Telefonbereiche getrennt.
- Kopfhörer mit Active Noise Cancelling: individuelle Lösung für hohe Konzentration.
Räume und Möbel
Die wirksamsten Maßnahmen entstehen in der Planungsphase. Schon die Wahl von Bodenbelägen, Deckenmaterial und Möbeloberflächen beeinflusst die Akustik massiv. Eine durchdachte Büroplanung bezieht Akustik, Möblierung und Zonenkonzept gemeinsam ein. Hochwertige akustische Möbel wie Schalldämmwände, Akustik-Sideboards und gepolsterte Sitzelemente reduzieren Lärm spürbar, ohne den Raum zu verbauen.
Pflichten des Arbeitgebers
- Gefährdungsbeurteilung: Lärm und Vibration ermitteln, Beurteilungspegel berechnen, Maßnahmen festlegen.
- Lärmminderungsprogramm: bei Überschreitung des oberen Auslösewerts.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflichtuntersuchung G20 ab 85 dB(A).
- Bereitstellung von Gehörschutz: ab 80 dB(A) anbieten, ab 85 dB(A) Tragen sicherstellen.
- Unterweisung: einmal jährlich, dokumentiert.
Synonyme
Schallbelastung, Lärmexposition, Schwingungsbelastung. Im englischen Sprachraum spricht man von Occupational Noise Exposure und Whole-Body Vibration.
Abgrenzung zu
- Lärmschutz nach BImSchG: Schutz vor Lärm gegenüber Anwohnern und Umwelt.
- Beurteilungspegel: rechnerischer Mittelwert über die Arbeitszeit.
- Raumakustik: Wahrnehmung im Raum, Teilbereich.
- Vibrationsschutz im Hochbau: Bauteilvibrationen, eigene Norm DIN 4150.
Siehe auch
- Lärmschutzmaßnahmen
- Akustische Möbel
- Gefährliche Arbeit
- DGUV
- Gesundheit
- Beurteilungspegel
Literaturhinweise
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).
- EU-Richtlinie 2003/10/EG: Lärm.
- EU-Richtlinie 2002/44/EG: Vibrationen.
- TRLV Lärm und TRLV Vibrationen, BAuA.
- ASR A3.7: Lärm.
- DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen.
