gefährliche Arbeit

Gefährliche Arbeit umfasst alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einem erhöhten Risiko für Gesundheit, Leben oder körperliche Unversehrtheit ausgesetzt sind. Im deutschen Arbeitsschutzrecht ist der Begriff im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Technischen Regeln der DGUV und in branchenspezifischen Vorschriften verankert. Im Bürokontext meint der Begriff vor allem Arbeiten an elektrischen Anlagen, Tätigkeiten in der Höhe, in engen Räumen, mit Gefahrstoffen oder in lauter Umgebung. Auch dauerhafte Belastungen wie schlechte Sitzhaltung oder hoher Lärmpegel zählen aus arbeitsmedizinischer Sicht zu den Risikofaktoren.

Rechtlicher Rahmen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten (Paragraph 5 ArbSchG). Auf Basis dieser Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen festzulegen, mit denen Risiken so weit wie möglich vermieden oder reduziert werden. Das STOP-Prinzip der DGUV liefert die Reihenfolge: Substitution vor technischen vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Erst wenn die anderen Stufen ausgeschöpft sind, kommt persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Gehörschutz oder Sicherheitsschuhe in Betracht.

STOP-Prinzip im Arbeitsschutz S — Substitution T — Technische Schutzmaßnahmen O — Organisation P — PSA Reihenfolge der Schutzmaßnahmen: oben hat Vorrang vor unten.

Typische Gefährdungen im Büro

Im Büro stehen körperliche Schwerbelastungen meist nicht im Vordergrund, dafür treten Belastungen anders auf: durch Bewegungsarmut, ungünstige Sitzhaltung, Fehlbeleuchtung, Lärm und psychischen Druck. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) zählt Muskel-Skelett-Erkrankungen seit Jahren zu den häufigsten Gründen für Arbeitsausfälle. Wer acht Stunden auf einem Stuhl sitzt, der nicht zur Person passt, merkt das spätestens nach drei Monaten im Rücken.

  • Sitzhaltung: dauerhaft unbewegtes Sitzen führt zu Verspannungen und Bandscheibenproblemen.
  • Bildschirmarbeit: ungeeignete Beleuchtung und falscher Sehabstand belasten die Augen.
  • Lärm: Großraumbüros überschreiten leicht den Beurteilungspegel von 55 dB(A) für konzentrierte Tätigkeiten.
  • Klima: Zugluft, zu trockene Luft, hohe Temperaturen mindern Konzentration und Wohlbefinden.
  • Stürze und Stolperstellen: lose Kabel, beschädigte Bodenbeläge, schlecht beleuchtete Flure.
  • Psychische Belastung: hoher Termindruck, ständige Erreichbarkeit, fehlende Pausen.

Gefährdungsbeurteilung im Büro

Auch reine Bürobetriebe sind zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Sie ist schriftlich zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren, etwa wenn neue Räume bezogen, Möbel gewechselt oder Arbeitsabläufe verändert werden. Die DGUV-Information 215-410 liefert eine praxisnahe Vorlage speziell für Bildschirmarbeitsplätze. Hilfreich sind außerdem die Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.2 (Raumabmessungen), ASR A3.4 (Beleuchtung) und ASR A3.5 (Raumtemperatur).

Schutzmaßnahmen in der Praxis

Wesentliche Hebel im Büro sind ergonomische Möbel, ausreichend Bewegungsfläche, gutes Licht und ein durchdachter Geräuschpegel. Höhenverstellbare Schreibtische ermöglichen den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen, was Rücken und Kreislauf entlastet. Ergonomische Bürostühle mit dynamischer Sitzfläche, Sitztiefenverstellung und ergonomisch korrekter Lordosenstütze sind die zweite Säule. Trennwände, Akustikpaneele und schallabsorbierende Möbel reduzieren Lärm in offenen Büros.

Unterweisung und Dokumentation

Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens einmal jährlich zu den Gefahren ihres Arbeitsplatzes unterwiesen werden (Paragraph 12 ArbSchG). Im Büroumfeld umfasst das die Themen Bildschirmarbeit, Brandschutz, Erste Hilfe und Notfall-Verhalten. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Digitale Unterweisungssysteme machen die Erinnerung und Nachverfolgung einfacher und integrieren sich in vorhandene Personalsoftware.

Räume und Möblierung

Eine fundierte Büroplanung berücksichtigt die rechtlichen Mindestabstände, Fluchtwege, Lichtverteilung und akustische Trennung von Anfang an. Damit lassen sich viele später teure Nachrüstungen vermeiden. Wichtig ist, die Erfahrungswerte der Mitarbeitenden einzubeziehen: Wer den ganzen Tag mit Telefongesprächen arbeitet, braucht andere Räume als jemand, der hauptsächlich tippt oder sich abstimmt.

Synonyme

Gefährliche Tätigkeit, Hochrisikoarbeit, Risikoarbeit. In der Rechtssprache der DGUV werden auch Begriffe wie besonders gefährliche Arbeit (Paragraph 8 DGUV Vorschrift 1) oder Tätigkeit mit hohem Gefährdungspotenzial verwendet.

Abgrenzung zu

  • Berufskrankheit: langfristige Erkrankung infolge beruflicher Belastung, anerkannt nach BKV.
  • Arbeitsunfall: plötzliches, ungewolltes Ereignis mit Gesundheitsschaden während der Arbeit.
  • Mehrbelastung: erhöhte, aber nicht zwingend gefährliche Anforderungen.
  • Alleinarbeit: Arbeit ohne direkte Hilfe in Reichweite, eigene Kategorie der DGUV Regel 100-001.

Siehe auch

Literaturhinweise

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere Paragraphen 5 bis 12.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
  • DGUV Vorschrift 1 — Grundsätze der Prävention.
  • DGUV Information 215-410 — Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Stressreport Deutschland.
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