Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR
Definition:
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht und beschreiben den Stand der Technik für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsstätten. Wer die ASR einhält, kann davon ausgehen, dass er die ArbStättV korrekt umsetzt (Vermutungswirkung).
Die ASR sind kein starres Regelwerk, sondern werden laufend an den technischen Stand angepasst. Aktuell gibt es rund 30 Regeln, gegliedert nach Buchstabengruppen: A für übergreifende Themen, V für sondernutzungen. Sie sind kostenfrei über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verfügbar und gehören zum Pflichtwissen jeder Fachkraft für Arbeitssicherheit und jedes Arbeitgebers mit Bürotätigkeit.
Wichtige ASR im Büroalltag im Detail:
ASR A1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen): Mindestens 8 m² Grundfläche pro Bildschirmarbeitsplatz, in Großraumbüros mehr. Bewegungsflächen, freie Stellfläche, Verkehrswege definiert.
ASR A2.3 (Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan): Mindestbreiten je nach Personenzahl, maximale Fluchtweglänge bis zum gesicherten Bereich, Beschilderungsregeln nach DIN ISO 7010.
ASR A3.4 (Beleuchtung): Bildschirmarbeitsplatz 500 Lux, Tageslichtanforderungen, Blendungsbegrenzung. Wichtig auch nach Umzug oder Umbau, weil sich Lichtverhältnisse verändern.
ASR A3.5 (Raumtemperatur): Mindestlufttemperatur 20 °C, Maximum 26 °C, mit Stufenmodell für Hitzeperioden ab 30 °C und 35 °C. Sommerregeln verlangen aktive Kühlmaßnahmen.
ASR A3.6 (Lüftung): Frische Luftzufuhr je nach Tätigkeit und Personenzahl. CO₂-Konzentration soll dauerhaft unter 1.000 ppm bleiben, ein guter Indikator für ausreichende Lüftung.
ASR A3.7 (Lärm): Beurteilungspegel abängig von der Tätigkeit. Hochkonzentrierte Tätigkeiten verlangen unter 55 dB(A), einfache Bürotätigkeit darf bis 70 dB(A) gehen.
ASR A4.1 (Sanitärräume), A4.2 (Pausen- und Bereitschaftsräume), A4.3 (Erste-Hilfe-Räume): Anzahl, Größe, Ausstattung. Bei mehr als zehn Beschäftigten pflichtige Pausenräume, Erste-Hilfe-Material klar geregelt.
ASR im KMU:
Die ASR sind kein bürokratisches Add-on, sondern direkt arbeitsrechtlich relevant. Bei Kontrollen durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht oder die Berufsgenossenschaft wird gegen die ASR geprüft. Wer im KMU baut, umzieht oder umstrukturiert, sollte die einschlägigen ASR vorab durchgehen, nicht im Nachhinein nachziehen.
Praxisbewährt ist eine kurze Checkliste pro Standort: Welche ASR betreffen uns? Wann wurde zuletzt geprüft? Gibt es offene Punkte? Eine professionelle Büroplanung mit ASR-Konformitätscheck nimmt diese Aufgaben mit, anstatt sie der Geschäftsführung zu überlassen.
Synonyme:
- Technische Regeln Arbeitsstätten
- ASR-Regelwerk
- Arbeitsstätten-Regeln
Abgrenzung zu:
- ArbStättV: Die übergeordnete Verordnung. Die ASR konkretisieren ihre Anforderungen.
- DGUV-Vorschriften und -Informationen: Regelwerk der Berufsgenossenschaften, ergänzend zu den staatlichen Regeln.
- DIN-Normen: Privatwirtschaftliche Standards, im Arbeitsschutz oft als Stand der Technik herangezogen.
Siehe auch:
- DGUV
- Stand der Technik
- Innenraumklima
- Lärm und Vibration am Arbeitsplatz
- Notausgang
- Pausenräume
Literaturhinweise:
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV).
- BAuA: Technische Regeln für Arbeitsstätten, kostenfreier Download.
- Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA): Geschäftsstelle bei der BAuA.
