Pausenräume

Pausenräume sind speziell für Erholung, Verpflegung und informellen Austausch gestaltete Räume innerhalb des Bürogebäudes. Sie sind klar abgegrenzt vom Arbeitsplatz und ermöglichen Beschäftigten, in Pausen tatsächlich abzuschalten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind sie ab einer bestimmten Belegung verpflichtend, aus arbeitspsychologischer Sicht eines der wirksamsten Instrumente für Wohlbefinden und Konzentration. Im Mittelstand entscheidet die Gestaltung des Pausenraums oft darüber, ob Pausen überhaupt genommen werden oder ob Beschäftigte am Bildschirm essen.

Rechtliche Anforderungen

Maßgeblich ist die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.2 (Pausen- und Bereitschaftsräume). Sie schreibt einen Pausenraum vor, sobald in einem Betrieb mehr als zehn Beschäftigte tätig sind oder die Tätigkeit bei kleineren Betrieben besondere Belastungen aufweist. Der Raum muss mindestens sechs Quadratmeter groß sein, ergänzt durch einen Quadratmeter pro Beschäftigtem in der Pause. Hinzu kommen Anforderungen an Tageslicht, ausreichende Lüftung, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne, Tische und Tageslichtbeleuchtung von mindestens 200 Lux nach ASR A3.4.

Anforderungen an gute Pausenräume Größe6 m² + 1 m²je Person TageslichtFenster,Sichtbezug nach außen KlimaLüftung,angenehme Temperatur SitzenTische, Stühlemit Rückenlehne LoungeSofa, Sessel,Beistelltisch TeekücheWasser, Kaffee,Mikrowelle AkustikSchallabsorber, Pflanzen OutdoorTerrasse, Balkon, Garten
Acht Bausteine, die einen guten Pausenraum prägen.

Gestaltungsprinzipien

  • Sichtbar abgesetzt vom Arbeitsplatz: eigener Raum, nicht Ecke im Großraumbüro.
  • Mehrere Sitzbereiche: Tisch zum Essen, Lounge zum Entspannen, Stehbereich zum Schwätzen.
  • Akustik: Schallabsorber, Pflanzen, Vorhänge, weiche Materialien.
  • Tageslicht: Fenster mit Außenbezug, Tageslichtersatz nur als Notlösung.
  • Hygiene und Pflege: leicht zu reinigende Oberflächen, definierte Reinigungstakte.
  • Outdoor-Anschluss: Balkon, Terrasse oder Garten verstärken den Erholungseffekt.

Möblierung

Klassische Pausenraummöbel sind Esstische und stapelbare Stühle, ergänzt durch Sofas, Sessel oder Hocker für entspannteres Sitzen. Hochwertige Lounge-Möbel machen den Raum einladend und reduzieren Reizüberflutung. Wer den Pausenraum mit normalen Konferenzmöbeln einrichtet, verschenkt den Erholungseffekt. Eine durchdachte Büroplanung berücksichtigt die unterschiedlichen Pausenmodi und kombiniert sie mit Cafeteria, Teeküche oder Tee-Lounge.

Hygiene und Sicherheit

  • Reinigung mehrmals pro Woche, sichtbarer Reinigungsplan.
  • Lebensmittelsicherheit, ausreichend Kühlmöglichkeit, klare Müllentsorgung.
  • Brandschutz, Fluchtwege nicht versperren.
  • Hygienische Trennung von Arbeitsbereichen mit Schadstoffrisiken.

Synonyme

Pausenbereich, Sozialraum, Aufenthaltsraum, Cafeteria-Bereich, Lounge. Im engeren Sinn ist der Pausenraum der vorgeschriebene Raum nach ASR A4.2, im weiteren Sinn fallen alle Erholungsbereiche darunter.

Abgrenzung zu

  • Cafeteria: betriebliche Gastronomie mit warmem Essen.
  • Teeküche: kleine Anrichte, kein vollwertiger Pausenraum.
  • Bereitschaftsraum: für Beschäftigte mit Bereitschaftsdienst, andere Anforderungen.
  • Konferenzraum: für strukturierte Sitzungen, kein Erholungsraum.

Siehe auch

Literaturhinweise

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A4.2.
  • ASR A3.4: Beleuchtung.
  • ASR A3.6: Lüftung.
  • BAuA: Pausen, Erholung und Arbeit.
  • DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.
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