Umgebungsbeleuchtung
Umgebungsbeleuchtung ist die Grundbeleuchtung eines Raumes, die unabhängig von einzelnen Arbeitsplätzen für eine angenehme, gleichmäßige Helligkeit sorgt. Sie bildet das Fundament der Bürobeleuchtung und wird in der Lichtplanung von Arbeitsplatz- und Akzentbeleuchtung unterschieden. Maßgebend sind die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4 und die Norm DIN EN 12464-1 für Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen.
Anforderungen nach Norm
DIN EN 12464-1 schreibt für reine Bildschirmarbeit 500 Lux am Sehfeld vor, wobei die Allgemeinbeleuchtung im Raum mindestens 300 Lux liefern soll. Wichtig sind außerdem ein Farbwiedergabeindex (Ra) von mindestens 80, eine Farbtemperatur zwischen 3.000 und 5.500 Kelvin und eine Begrenzung der Direktblendung (UGR-Wert maximal 19). Wer gegen diese Werte verstößt, hat im Schadensfall ein Problem: Die Beleuchtung wird Teil der Gefährdungsbeurteilung und der Berufsgenossenschaftsprüfung.
Tageslicht und Tageslichtquotient
Tageslicht ist der wichtigste Bestandteil guter Umgebungsbeleuchtung. ASR A3.4 fordert Sichtverbindung nach außen und einen Tageslichtquotienten von mindestens 2 Prozent an Arbeitsplätzen. Praktisch heißt das: Schreibtische gehören seitlich zum Fenster, nicht mit dem Rücken oder direkt davor. Künstliche Beleuchtung ergänzt das Tageslicht und sollte tageslichtweiß abgestimmt sein, um keine kalten Schatten zu erzeugen.
Räume und Werkzeuge
Lichtplanung gehört in jede ernsthafte Büroplanung. Eine durchdachte Büroplanung integriert Leuchtenkonzept, Arbeitsplatzanordnung und Tageslichtnutzung von Anfang an, statt erst im Nachgang Steckdosen zu suchen. Steh- und Tischleuchten ergänzen die fest installierte Umgebungsbeleuchtung und passen die Lichtmenge individuell an den Sehbedarf an.
Synonyme
Allgemeinbeleuchtung, Grundbeleuchtung, Raumbeleuchtung, Ambient Lighting.
Siehe auch
- Innenraumklima
- Ergonomische Arbeitsplätze
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Notausgang
Literaturhinweise
- DIN EN 12464-1: Licht und Beleuchtung. Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen.
- ASR A3.4: Beleuchtung. ASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
- BG-Information BGI 856: Beleuchtung im Büro.
