Unternehmenssozialverantwortung (CSR)
Unternehmenssozialverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) bezeichnet die freiwillige Übernahme gesellschaftlicher und ökologischer Verantwortung durch ein Unternehmen, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht. Der Begriff wurde 1953 von Howard Bowen geprägt und hat sich seitdem von einer Marketing-Idee zu einem Pflichtbestandteil der Unternehmensstrategie entwickelt. Mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ab 2024 wird ein Teil dessen, was lange freiwillig war, für viele Unternehmen verpflichtend.
Vom Nice-to-have zur Berichtspflicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet seit 2024 stufenweise große Unternehmen, börsennotierte KMU und ab 2026 zunehmend mittelständische Unternehmen zur standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS-Kriterien. Was als freiwillige Tugend begann, wird damit zur Pflicht. Mittelständler, die noch nicht direkt unter die CSRD fallen, werden trotzdem mittelbar erfasst: über die Lieferketten-Anforderungen ihrer Großkunden.
Räume und Werkzeuge
CSR fängt im eigenen Haus an. Eine durchdachte Büroplanung mit Möbeln aus zertifiziertem Holz, energieeffizienter Beleuchtung und langlebigen Produkten ist gelebte Verantwortung statt Hochglanzbroschüre. IT-Dienstleistungen für den Mittelstand unterstützen bei der CSRD-Datenerhebung und stellen die nötige IT-Infrastruktur für Reporting-Tools bereit.
Synonyme
CSR, Corporate Social Responsibility, Unternehmensverantwortung, Nachhaltigkeit (im engeren Sinn).
Siehe auch
- CSR (Hauptartikel)
- Nachhaltigkeit im Büro
- Nachhaltige Materialien
- Compliance Management
- Geschäftsethik
Literaturhinweise
- Howard R. Bowen: Social Responsibilities of the Businessman. 1953.
- John Elkington: Cannibals with Forks. The Triple Bottom Line of 21st Century Business. 1997.
- EU-Richtlinie 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
