Verordnung zur Arbeitsplatzregelung
Eine eigene „Verordnung zur Arbeitsplatzregelung“ gibt es im deutschen Recht nicht unter diesem Namen. Gemeint ist umgangssprachlich das Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln, das die Anforderungen an Arbeitsplätze in Deutschland festlegt. Im Mittelpunkt steht die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Beide stützen sich auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten allgemein regelt.
Was die ArbStättV regelt
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, wie Räume und Arbeitsplätze beschaffen sein müssen, damit Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können. Sie regelt unter anderem Mindestflächen, Raumtemperatur, Lärmpegel, Beleuchtung, Sichtverbindung nach außen, Fluchtwege und sanitäre Einrichtungen. Konkrete Werte stehen in den ASR. Für Bildschirmarbeitsplätze gelten zusätzlich die Anforderungen aus Anhang 6 der ArbStättV.
Verantwortung und Kontrolle
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, kontrolliert wird durch die Aufsichtsbehörden der Länder (in NRW etwa die Bezirksregierungen) und die zuständige Berufsgenossenschaft. Verstöße können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden, bei vorsätzlicher Gefährdung drohen strafrechtliche Konsequenzen. Wer einen neuen Arbeitsplatz einrichtet oder umzieht, sollte die ArbStättV nicht erst am Ende der Planung lesen.
Räume und Werkzeuge
Eine durchdachte Büroplanung berücksichtigt die ArbStättV von Anfang an: Mindestflächen pro Arbeitsplatz, ausreichende Verkehrswege, normgerechte Beleuchtung und Akustik. Im Nachhinein nachzubessern ist deutlich teurer als beim ersten Layout sauber zu planen.
Synonyme
Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, Arbeitsplatzrecht, Vorschriften zur Arbeitsstätte.
Siehe auch
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Unfallverhütungsvorschriften
- Ergonomische Arbeitsplätze
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitsbeauftragter
Literaturhinweise
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Anhängen 1 bis 6.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Reihe A1 bis A6.
- BAuA: Ratgeber zur Arbeitsstättenverordnung.
