Verordnung zur Arbeitsplatzregelung

Eine eigene „Verordnung zur Arbeitsplatzregelung“ gibt es im deutschen Recht nicht unter diesem Namen. Gemeint ist umgangssprachlich das Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln, das die Anforderungen an Arbeitsplätze in Deutschland festlegt. Im Mittelpunkt steht die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Beide stützen sich auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das die Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten allgemein regelt.

Hierarchie der Arbeitsplatz-Regelungen Vom allgemeinen Gesetz bis zur Betriebsvereinbarung 1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Allgemeine Pflicht zur sicheren Gestaltung der Arbeit, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung 2. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Konkrete Mindestanforderungen an Räume, Beleuchtung, Belüftung, Pausen, Sanitär 3. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Detail-Werte: 8 Quadratmeter pro Bildschirmarbeitsplatz, 500 Lux Beleuchtung, 19 bis 23 °C 4. Betriebsvereinbarung und Hausordnung Spezifische Regeln für den eigenen Betrieb, abgestimmt mit Betriebsrat

Was die ArbStättV regelt

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, wie Räume und Arbeitsplätze beschaffen sein müssen, damit Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können. Sie regelt unter anderem Mindestflächen, Raumtemperatur, Lärmpegel, Beleuchtung, Sichtverbindung nach außen, Fluchtwege und sanitäre Einrichtungen. Konkrete Werte stehen in den ASR. Für Bildschirmarbeitsplätze gelten zusätzlich die Anforderungen aus Anhang 6 der ArbStättV.

Verantwortung und Kontrolle

Verantwortlich ist der Arbeitgeber, kontrolliert wird durch die Aufsichtsbehörden der Länder (in NRW etwa die Bezirksregierungen) und die zuständige Berufsgenossenschaft. Verstöße können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden, bei vorsätzlicher Gefährdung drohen strafrechtliche Konsequenzen. Wer einen neuen Arbeitsplatz einrichtet oder umzieht, sollte die ArbStättV nicht erst am Ende der Planung lesen.

Räume und Werkzeuge

Eine durchdachte Büroplanung berücksichtigt die ArbStättV von Anfang an: Mindestflächen pro Arbeitsplatz, ausreichende Verkehrswege, normgerechte Beleuchtung und Akustik. Im Nachhinein nachzubessern ist deutlich teurer als beim ersten Layout sauber zu planen.

Synonyme

Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, Arbeitsplatzrecht, Vorschriften zur Arbeitsstätte.

Siehe auch

Literaturhinweise

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Anhängen 1 bis 6.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Reihe A1 bis A6.
  • BAuA: Ratgeber zur Arbeitsstättenverordnung.
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